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   RG, 16.02.1922 - VI 601/21   

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RG, 16.02.1922 - VI 601/21 (https://dejure.org/1922,208)
RG, Entscheidung vom 16.02.1922 - VI 601/21 (https://dejure.org/1922,208)
RG, Entscheidung vom 16. Februar 1922 - VI 601/21 (https://dejure.org/1922,208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    In welchem Umfang kann der Eigentümer, dessen Anspruch aus § 907 Satz 1 BGB. durch § 26 GewO. ausgeschlossen wird, Schadloshaltung fordern?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadloshaltung nach § 26 GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 104, 81
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

    Wenn mithin in der neueren Rechtsprechung - richtigerweise - eine Beschränkung des Ersatzanspruchs aus § 26 GewO auf die nach Klageerhebung vorgekommenen Beeinträchtigungen nicht mehr vorgenommen wird, dann kann offen bleiben, ob überhaupt die zu der Sondernorm des § 26 GewO insoweit herausgebildeten Grundsätze für den allgemeinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (bürgerlich-rechtlichen Aufopferungsanspruch) ebenfalls zum Zuge kommen müßten oder ob bei ihm die Erwägungen, die zur zeitlichen Beschränkung der Ansprüche aus § 26 GewO geführt haben, gar nicht Platz greifen könnten (das Reichsgericht hat in RGZ 104, 81, 85 eine zeitliche Beschränkung, wie es sie damals noch bei dem Anspruch aus § 26 GewO für geboten hielt, bei dem allgemeinen "bürgerlich-rechtlichen Aufopferungsanspruch" ausdrücklich abgelehnt; vgl. auch Urteil vom 11. Juli 1963 - III ZR 55/62 S. 14 - NJW 1963, 2020).
  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

    Die Vorschrift sei auf andere als die in den §§ 16 bis 24 Gewerbeordnung aufgeführten Betriebe nicht entsprechend anwendbar (RGZ 104, 81, 82).
  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53

    Zuführung industrieller Gase

    Das Reichsgericht hat dies früher (zuletzt RGZ 127, 29 [32] - Urteil vom 19. Dezember 1929 VI 95/29) verneint, hat aber später (RGZ 139, 29 [34/35] - Urteil vom 26. November 1932 V 203/32 - siehe auch schon RGZ 104, 81 [84] - Urteil vom 16. Februar 1922 VI 601/21) diese Auffassung ausdrücklich aufgegeben.
  • BGH, 15.11.1968 - V ZR 48/65

    Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch bei Betrieb einer gefährlichen

    Träfe diese Voraussetzung zu und wäre den Nachbarn somit der ihnen zivilrechtlich zustehende Beseitigungsanspruch gemäß §§ 16, 26 GewO genommen gewesen, so hätte die Beklagte, ohne daß ihr ein Verschulden nachgewiesen werden müßte, für den Schaden aufzukommen, der durch den Bestand oder die Benutzung der gefährlichen Anlage der Beklagten am 13. August 1953 verursacht worden ist (RGZ 104, 81, 85 f; 101, 102; BGB-RGRK 11. Aufl. § 907 Anm. 2 a und Anm. 12; zu § 906 BGB vgl. ferner RGZ 139, 29, 34 f; BGHZ 15, 146, 150 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; NJW 1959, 97, 99) [BGH 08.10.1958 - V ZR 54/56].
  • BGH, 15.11.1968 - V ZR 49/65

    Klage eines Sachversicherers auf Ersatz von Explosionsschäden - Explosion durch

    Träfe diese Voraussetzung zu und wäre den Nachbarn somit der ihnen zivilrechtlich zustehende Beseitigungsanspruch gemäß §§ 16, 26 GewO genommen gewesen, so hätte die Beklagte, ohne daß ihr ein Verschulden nachgewiesen werden müßte, für den Schaden aufzukommen, der durch den Bestand oder die Benutzung der gefährlichen Anlage der Beklagten am 13. August 1953 verursacht worden ist (RGZ 104, 81, 85 f; 101, 102; BGB-RGRK 11. Aufl. § 907 Anm. 2 a und Anm, 12; zu § 906 BGB vgl. ferner RGZ 139, 29, 34 f; BGHZ 15, 146, 150 [BGH 29.10.1954 - V ZR 53/53]; NJW 1959, 97, 99) [BGH 08.10.1958 - V ZR 54/56].
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